Lieber aussitzen als anpacken. So lässt sich das Vorgehen des Finanzministeriums in Potsdam in Bezug auf die Aneignung von Bodenreformland zusammenfassen. Die Märkische Allgemeine hat die Unregelmäßigkeiten jetzt übersichtlich und leicht verständlich zusammengefasst.
So wurde gegen Bedenkenträger geklagt und die Flächen jahrelang gegen jede Gerichtsentscheidung verteidigt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) befand 2004, dass das Land in einem Fall "unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften" als Eigentümer in ein Grundbuch eingetragen wurde. Der konkrete Fall - das Land hatte sich die Flächen ohne Erlaubnis eines Vormundschaftsgerichts angeeignet - steht für alle 10.000 Fälle, in denen kein privater Flächeneigentümer ermittelt wurde.
Die Grundbuchämter sollten daraufhin so genannte Amtswiedersprüche in den Grundbüchern vornehmen und die "Verletzung gesetzlicher Vorschriften" kennzeichnen. Doch das Finanzministerium ging rechtlich auch dagegen vor und legte Beschwerde ein. Link