Dienstag, 5. Februar 2008

Wollte Brandenburg sich auf fremde Kosten bereichern?

Am 2. Oktober 2000 schnappte die Falle zu. War bis dahin kein Erbe von Bodenreformland bekannt, ließ sich einfach das Land Brandenburg als Eigentümer ins Grundbuch eintragen. Meldete sich nach dem Stichtag doch noch ein Erbe, dann wurde das Land nicht gleich wieder herausgegeben, sondern erst ein Prozess angestrengt. Mindestens ein entsprechender Fall ist bekannt.
Gegen diese Praxis läuft jetzt die „Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum“ (ARE) Sturm. Der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin betonte, dass dem Land Brandenburg die „größten Bedenken mitgeteilt“ worden seien – jedoch ohne Konsequenzen, berichtet die Märkische Allgemeine. Spätestens mit diesen Hinweisen auf eine rechtswidrige Enteignungspraxis, so von Schwerin, habe das Land seine Gutgläubigkeit verloren. Link